DIE VERBANDSORGANE
Satzungen/Aufteilungsschlüssel
Der Umfang der in den Satzungen des Reinhalteverbandes Salzach-Pongau geregelten Rechte und Pflichten der Mitglieder richtet sich nach ihren Anteilen am Verband. Die Anteile der Mitgliedsgemeinden werden nach einem Mischschlüssel berechnet, der das errechnete Mittel aus den auf jede einzelne Mitgliedsgemeinde entfallenden tatsächlichen Baukosten einerseits und den Bewertungspunkten jeder einzelnen Mitgliedsgemeinde andererseits ist. Der Aufteilungsschlüssel wird alle sechs Jahre neu berechnet.
Die Herstellungs-, förderbaren Sanierungs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten des Schuldendienstes werden nach diesem Schlüssel aufgeteilt. Die laufenden Betriebskosten werden gemäß Benützungsgebührengesetz nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Anlagen, also nach Wasserverbrauch aufgeteilt.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ und wird durch die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden gebildet. Die Zahl der auf jedes Mitglied entfallenden Stimmen entspricht der Zahl seiner Beitragsanteile. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder, die gleichzeitig mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen, beschlussfähig. Für die Gültigkeit eines Beschlusses genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Vorstand
Der Vorstand ist für die Leitung und Besorgung der Verbandsangelegenheiten verantwortlich und führt die Geschäfte. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und besteht derzeit aus neun Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand wählt den Obmann und den Obmannstellvertreter aus seinen Reihen.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von zumindest fünf Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Der Vorstand beschließt mit einfacher, nach Köpfen zu berechnender Stimmenmehrheit.
Bgm. Hansjörg Obinger
Stadtgemeinde Bischofshofen
Bgm. Johann Fleißner
Gemeinde Goldegg
Bgm. Mag.(FH) Wolfgang Viehhauser, MBA
Gemeinde Kleinarl
Bgm. Bernhard Weiß, MBA
Gemeinde Pfarrwerfen
Bgm. Andreas Haitzer
Marktgemeinde Schwarzach/Pg.
Bgm. Manfred Brugger
Marktgemeinde St. Veit/Pg.
Bgm. Axel Ellmer
Marktgemeinde Wagrain
Vorstands-Ersatzmitglieder
Vbgm. Alois Lugger
Stadtgemeinde Bischofshofen
Vbgm. Hannes Rainer
Gemeinde Goldegg
Vbgm. Stefan Passrugger
Gemeinde Kleinarl
GR Johann Georg Höllbacher
Gemeinde Pfarrwerfen
GR Ing. Gerhard Aigner
Marktgemeinde Schwarzach/Pg.
Vbgm. Willibald Resch
Stadtgemeinde St. Johann/Pg.
Vbgm. Erwin Tockner
Marktgemeinde St. Veit/Pg.
Vbgm. Josef Kreuzsaler
Marktgemeinde Wagrain
Vbgm. David Rettensteiner
Gemeinde Werfenweng
Rechnungsprüfer
Die Rechnungsprüfer prüfen die Gebarung des Verbandes.
Franz Seiwald, PMBA
PWT Steuerberatung, Bischofshofen
Felix Diess
Leiter Finanzverwaltung,
Stadtgemeinde St. Johann/Pg.
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle schlichtet bei Bedarf Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern.
Rechtsanwalt Dr. Paul Kreuzberger
Bischofshofen
Notar Dr. Jakob Stempfl
St. Johann/Pg.
SV DI (FH) Friedrich Weiss
Schwarzach/Pg.
Schlichtungsstelle-Ersatzmitglieder
Mag. Josef Felser
Wirtschaftskammer St. Johann/Pg.
Dir. Gerald Mitmesser
Salzburger Sparkasse, Bischofshofen
Rechtsanwalt Dr. Milan Vavrousek
St. Johann/Pg.
Verbandsaufsicht
Die Verbandsaufsicht in erster Instanz erfolgt durch den Landeshauptmann. In zweiter Instanz ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) – ,,Lebensministerium“ zuständig.